Allgemeine Geschäftsbedingungen

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HINWEIS: Dies ist eine freie Übersetzung der original “General Terms and Conditions” von 1Stop Connect LLC-FZ und hat keine Rechtswirksamkeit. “1Stop Connect” ist ein Marken Name der “1Stop Connect LLC-FZ”

Letzte Aktualisierung: 16. September 2022

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer „Unternehmensberater“ – nachfolgend „Agent“ genannt – gelten ausschließlich die orignalen “General Terms and Conditions” hier als „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ genannt. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Nebenverträgen nicht ausdrücklich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

1.3 Entgegenstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Sollte eine Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die aufgrund dieser Bestimmungen abgeschlossenen Verträge hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2. Umfang der Beratungsmandate/Vertretung

2.1 Der Umfang des jeweiligen Beratungsauftrages wird individuell vertraglich vereinbart.

2.2 Der Agent ist berechtigt, die vom Agenten zu verantwortenden Leistungen ganz oder teilweise an Dritte weiterzuvergeben. Die Bezahlung dieser Dritten erfolgt ausschließlich durch den Agenten. Zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten besteht keinerlei Vertragsverhältnis.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung keinerlei Geschäftsbeziehungen mit Personen oder Organisationen einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers bedient. Insbesondere wird der Auftraggeber diese Personen oder Organisationen nicht mit der Erbringung gleicher oder ähnlicher Beratungsleistungen wie die des Auftragnehmers beauftragen.

3. Auskunftspflicht/Vollständigkeitserklärung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Durchführung des Beratungsauftrages die organisatorischen Gegebenheiten am Geschäftssitz des Auftraggebers einen zeitgerechten und ungestörten Ablauf des Beratungsprozesses ermöglichen.

3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer auch ausführlich über bereits durchgeführte und/oder laufende Beratungsprojekte, auch in anderen Kompetenzbereichen.

3.3 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle zur Erfüllung und Durchführung des Beratungsauftrages erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung des Auftragnehmers zur Verfügung stellen und den Auftragnehmer über alle mit der Durchführung des Auftrags zusammenhängenden Tätigkeiten und Umstände informieren Beratungsauftrag. Dies umfasst alle Unterlagen, Tätigkeiten und Gegebenheiten, die während der Durchführung des Beratungsauftrages bekannt oder zugänglich werden.

3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Mitarbeiter sowie eine gegebenenfalls gesetzlich vorgesehene Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) vor Beginn der Beauftragung über die Beratungstätigkeit des Auftragnehmers informiert werden.

4. Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Unabhängigkeit aller für den Auftragnehmer tätigen Personen und/oder von ihm beschäftigter Dritter nicht gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für etwaige Beschäftigungsangebote des Auftraggebers oder Auftragsannahmen auf eigene Rechnung.

5. Meldung / Meldepflicht

5.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber über den Fortschritt der von den für den Auftragnehmer tätigen Personen und/oder vom Auftragnehmer beschäftigten Dritten erbrachten Leistungen zu berichten.

5.2 Der Auftragnehmer liefert den Abschlussbericht zeitnah, d. h. je nach Auftragsart zwei bis vier Wochen nach Beendigung des Auftrags.

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung der vereinbarten Leistung an Weisungen nicht gebunden und handelt nach freiem Ermessen und in eigener Verantwortung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an einem bestimmten Ort zu arbeiten oder bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Der Auftragnehmer behält alle Urheberrechte an allen Arbeiten, die vom Auftragnehmer und/oder von für den Auftragnehmer tätigen Personen und/oder von dem Auftragnehmer beschäftigten Dritten ausgeführt werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organigramme). , Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.). Während der Vertragslaufzeit und nach dessen Beendigung darf der Auftraggeber diese Materialien ausschließlich zu den im Vertrag beschriebenen Zwecken verwenden. Daher ist der Auftraggeber nicht berechtigt, diese Materialien ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu kopieren oder zu verteilen. Unter keinen Umständen haftet der Agent gegenüber Dritten, insbesondere für die Richtigkeit des Materials, im Falle einer unbefugten Vervielfältigung/Verbreitung des Materials.

6.2 Bei einem Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und sonstige gesetzliche Ansprüche, insbesondere Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

7. Garantie

7.1 Der Auftragnehmer ist verschuldensunabhängig berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt gewordene Fehler und/oder Ungenauigkeiten in den Arbeiten des Auftragnehmers zu berichtigen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieses Recht des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Beendigung der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadensersatz

8.1 Mit Ausnahme von Personenschäden haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur, soweit diese auf grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) beruhen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch vom Auftragnehmer eingesetzte Dritte entstehen.

8.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat das Verschulden des Auftragnehmers zu beweisen.

8.4 Erbringt der Auftragnehmer die erforderlichen Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter, so werden etwaige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Dritten an den Auftraggeber abgetreten. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig auf den Dritten berufen.

9. Vertraulichkeit / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekannt gewordenen Geschäftsangelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige Informationen über Art und/oder Umfang der geschäftlichen und/oder praktischen Tätigkeit des Auftragnehmers Stillschweigen zu bewahren der Rektor.

9.2 Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, über den Inhalt der ausgeführten Arbeiten sowie über alle Informationen und Bedingungen, die zur Ausführung der Arbeiten beigetragen haben, insbesondere über Daten von Auftraggebern des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist nicht zur Verschwiegenheit gegenüber für den Auftragnehmer tätigen Personen oder Vertretern des Auftragnehmers verpflichtet. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, diese Personen zur absoluten Verschwiegenheit zu verpflichten und haftet für deren Verletzung der Vertraulichkeit in gleicher Weise, als ob der Auftragnehmer die Vertraulichkeit verletzt hätte.

9.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages auf unbestimmte Zeit. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer zur Auskunftserteilung gesetzlich verpflichtet ist.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten für die Zwecke der erbrachten Dienstleistungen zu verwenden. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, insbesondere solche im Sinne des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), z.B. dass Einwilligungserklärungen der beteiligten Personen eingeholt werden.

10. Remuneration

10.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen erhält der Auftragnehmer eine im Voraus zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen und Akontozahlungen zu verlangen, die dem Fortschritt der Arbeiten entsprechen. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und zahlbar.

10.2 Der Auftragnehmer hat Rechnungen zu erstellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.

10.3 Etwaige Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber gegen Vorlage der entsprechenden Belege gesondert erstattet.

10.4 Wird die vereinbarte Leistung aus Gründen des Auftraggebers oder wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund nicht erbracht, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe bei 5 Vorauszahlungen weniger Ausgaben, die nicht angefallen sind.

Falls ein Stundenhonorar vereinbart wurde, zahlt der Auftraggeber die Anzahl der Stunden, die für den gesamten vertraglich vereinbarten Auftrag voraussichtlich erforderlich sein werden, mit geringeren ersparten Kosten. Nicht entstandene Aufwendungen werden pauschal in Höhe von 30 % des Honorars für diejenigen Leistungen berechnet, die der Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung nicht erbracht hat.

10.5 Bei Nichtzahlung von Zwischenrechnungen wird der Auftragnehmer von der Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erbringung weiterer Leistungen frei. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt.

11. Elektronische Rechnungsstellung

11.1 Der Agent ist berechtigt, Rechnungen gemäß dem Steuerrecht der VAE elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, vom Auftragnehmer elektronisch übermittelte Rechnungen zu akzeptieren.

12. Vertragsdauer

12.1 Dieser Vertrag endet mit Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnung.

12.2 Im Übrigen kann dieser Vertrag aus wichtigem Grund von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Gründe für eine vorzeitige Kündigung können sein:

– eine Partei gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt; oder

– eine Partei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät; oder

– Eine Partei hat begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit der anderen Partei, ohne dass ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, und diese andere Partei auf Verlangen des Auftragnehmers keine Vorauszahlungen leistet/auf Verlangen des Auftraggebers im Voraus keine geeignete Sicherheit leistet, und solche negativen Vermögensverhältnisse der anderen Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien erklären, dass alle hierin enthaltenen Angaben richtig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden; und sie verpflichten sich gegenseitig, die andere Partei über Änderungen unverzüglich zu informieren.

13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen; dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Erfordernis. Nebenabreden sind nicht getroffen.

13.3 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Bei Streitigkeiten ist das Gericht am Sitz des Auftragnehmers zuständig.

Der Österreichische Fachverband Unternehmensberatung, Rechnungswesen und Informationstechnologie empfiehlt folgende Mediationsklausel als unternehmensfreundliche Methode der Streitbeilegung:

(1) Für den Fall, dass sich aus diesem Vertrag Streitigkeiten ergeben, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien, einen gelisteten Mediator (ZivMediatG) zu beauftragen, der auf Wirtschaftsmediation spezialisiert ist Liste des österreichischen Justizministeriums, um diese außergerichtlich abzugleichen. Sollte keine einvernehmliche 6 Einigung über die Auswahl des Wirtschaftsmediators oder inhaltlich möglich sein, werden rechtliche Schritte frühestens einen Monat nach Scheitern der Verhandlungen eingeleitet.

(2) Für den Fall, dass die Mediation nicht durchgeführt werden konnte oder eingestellt wurde, unterliegt der eingeleitete Rechtsstreit österreichischem Recht. Als „vorprozessuale Kosten“ können vereinbarungsgemäß alle aufgrund einer vorangegangenen Mediation entstandenen notwendigen Kosten, insbesondere für beigezogene Rechtsberater, in einem Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren geltend gemacht werden.

Wir haben ein Team von Experten, die über einschlägige Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Unsere Fachleute arbeiten in enger Abstimmung mit den Kunden und analysieren sorgfältig ihre spezifischen Anforderungen.